Videoüberwachung

Videoüberwachung für den Einzelhandel – Seit 1999 ist die eastek systems gmbh starker Partner des Handels bei der Einführung, Planung und Installation einer Videoüberwachung. Inventurdifferenzen stellen eines der größten Risiken im Handel dar. Trotz aller Anstrengungen zur Lösung dieses Problems gibt es bis heute kein allgemeines Patentrezept, dass diese Inventurdifferenzen gänzlich beseitigen könnte. Neben allgemeinen organisatorischen und sicherungstechnischen Maßnahmen kann durch den Einsatz moderner Videoüberwachung jedoch ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Inventurdifferenzen geleistet werden.
Neben der Vorbeugung gegen den klassischen Ladendiebstahl sollte die Videoüberwachung auch Manipulationen im Kassenbereich und Diebstähle durch Lieferanten, Servicekräfte und Personal aufdecken können.

Der Vorteil der Videoüberwachung liegt darin, dass das konkrete Geschehen in einem Handelsunternehmen – auch an mehreren Stellen gleichzeitig, z.B. an der Kasse, im Lager usw. – beobachtet und dokumentiert werden kann. Durch diese kostengünstige Dauerüberwachung werden Unregelmäßigkeiten/Bewegungen sofort erkannt. Bestimmte Ereignisse können zur Beweissicherung aufgezeichnet werden.

Beim Einbau einer Videoüberwachung kommt der Platzierung der Kamerastandorte sowie der Auswahl der geeigneten Kameras eine entscheidende Bedeutung zu. Bereits in der Planungsphase müssen alle Anforderungen und Besonderheiten des Objekts beachtet werden. Gegebenenfalls später erforderliche Erweiterungen oder Nutzungsänderungen sollten möglich sein.

Nützliche Tipps

  • Der Kamera-Blickwinkel muss frei von Hindernissen, z.B. Plakaten o.ä., sein
  • Funktionsbeeinträchtigungen der Kameras durch reflektierendes Tageslicht oder die Beleuchtung müssen vermieden werden
  • Die Kabelmontage für das Videosystem sollte so erfolgen, dass spätere Erweiterungen bzw. Veränderungen der Kamerastandorte durchgeführt werden können
  • Deutlich sichtbare Kameras erhöhen die Präventivwirkung




Beispielhafter grafischer Lageplan der Kamerastandorte

Rechtliche Rahmenbedingungen Die Videoüberwachung wird häufig als Reizthema wahrgenommen, teilweise bestehen bei betroffenen Bürgern Ängste darüber, was hier im Detail passiert. In Deutschland gibt es keine eigenständige gesetzliche Regelung zur Videoüberwachung. Relevant für diese Technologie sind insbesondere folgende Rechtsquellen:

  • das Grundgesetz
  • das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • das Arbeitsrecht

Einzelhandelsunternehmen zählen zu den sogenannten öffentlich zugänglichen Räumen, so dass hier insbesondere § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten ist.

Danach ist eine Videoüberwachung in solchen Räumen nur zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, die die Rechte der beobachteten Personen schützen und einen Missbrauch verhindern. Eine Beobachtung ist nur zulässig soweit sie zur Wahrung des Hausrechts oder zur Wahrung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Ziele erforderlich ist. Es dürfen keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Der Einsatz der Videoüberwachung und die hierfür verantwortliche Stelle sind erkennbar zu machen, z.B. durch Schilder.

Da durch die Videoüberwachung im Handel unter Umständen auch eine Verhaltens- und/oder Lei- stungskontrolle von Mitarbeitern möglich ist, müssen hier immer auch die arbeitsrechtlichen Belange beachtet werden.

Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen hat der BHE ein eigenes Informationspapier „Video-Über- wachungstechnik - Rechtliche Zulässigkeit“ erstellt, das beim BHE abgerufen werden kann.


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